Zur Jahreshauptversammlung des TC Eissen am Freitag, 12.03.2010 werden folgende Vorschläge zur Satzungsänderung gemacht:
.
Satzungsänderung zur passiven Mitgliedschaft:
§ 8 Vereinsmitglieder
Der Verein besteht aus:
- Ehrenmitglieder
- Mitglieder
- jugendlichen Mitgliedern
- Fördermitglieder
Komplett neu einfügen:
§ 11 a Fördermitglieder
Fördermitglieder sind alle Mitglieder, die weder den Jugendbeitrag zahlen noch den Tennissport noch den dazugehörenden Breitensport ausüben, jedoch durch ihre Vereinszugehörigkeit und ihre Beitragsleistungen die Ziele des Vereins fördern und unterstützen.
Sie können einen geminderten Jahresbeitrag zahlen.
Die Fördermitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag gegenüber dem Vorstand beantragt.
Über die vorläufige Aufnahme entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung des Vorstandes bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder.
Die Änderung zum Fördermitglied tritt zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres in Kraft.
Vierzehnter Abschnitt: Auflösung des Vereins
§ 54 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer besonderen, hierzu einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen, wenn auf dieser mindestens 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und von diesen 3/4 für die Auslösung stimmen.
Ist diese Versammlung nicht beschlußfähig, so muß eine zweite, frühestens nach 14 Tagen, einberufen werden, die auf jeden Fall beschlußfähig ist und mit 3/4 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen kann.
§ 55 Aufteilung des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des TC „Blau Weiß“ Eissen e.V. oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Stadt Willebadessen, die es wiederum unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet und zwar, zweckentsprechend für den Stadtteil Eissen.