Es ist ein Unterschied zu machen zwischen der Entwicklung des städtischen und des ländlichen Schützentums. Gemeinsam ist beiden Bereichen dass es sich um Einrichtungen zum Zwecke der Verteidigung handelt.

In den Städten bestanden andere Voraussetzungen und andere Notwendigkeiten der Gegenwehr bei feindlichen Auseinandersetzungen. Die städtische Bevölkerung, die Stadtgemeinschaft überhaupt, hatte schon sehr früh Vorschriften, Gesetze, die das Zusammenleben der Menschen regelten, Rechte und Pflichten festlegten. Anders war ein gedeihliches Miteinander auf engem Raum auch nicht möglich. Der Raum war eng, weil sich das Leben innerhalb einer die Stadt umgebenden Mauer abspielte. Diese Mauer war wiederum zum Schutz vor feindlichen Angriffen und Überfällen notwendig und lebenswichtig.

Stadtmauern aber mussten verteidigt werden. Das Leben der Bewohner war zu schützen. Wehrfähige Männer hatten die Pflicht, die Einwohner, insbesondere Frauen und Kinder, das städtische Gemeinwesen überhaupt, vor feindlichen Übergriffen zu bewahren. Und also bildeten sich schon früh Bürgerwehren, Schützengilden, die späteren Bürgerschützenvereine heraus.

Auf dem Lande war das Leben anders strukturiert. Ein Dorf war ein offenes Gebilde in der Landschaft und konnte nur schwerlich verteidigt werden. Hatte ein Dorf eine Kirche, zumal einen wehrhaften festen Steinbau, eine Wehrkirche eben (siehe Kirchengeschichte), dann zog man sich in Notzeiten auf diese zurück. Kirche und befestigter Kirchhof boten Schutz, mussten aber auch verteidigt werden.


Literatur

  • Helmut Müller: Preußen und das westfälische Schützenwesen zu Anfang des 19. Jahrhunderts in „Heimatpflege in Westfalen“, 5/2000
  • A. Mönks: Das Schützenwesen im Paderborner Lande in „Die Warte“; 1933 Heft 7
  • Schützengeschichte in Westfalen und Lippe; Herausgeber: Westfälischer Schützenbund, 1961